DEN HAAG (dpa-AFX) - Haben Arbeitnehmer ein internationales Recht zu streiken? Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag legt zu dieser Frage am Donnerstag ein Rechtsgutachten vor. Die höchsten Richter der Vereinten Nationen sollen damit Klarheit verschaffen, ob das Streikrecht unter die Konvention der Versammlungsfreiheit fällt und daher besonderen Schutz genießt.
Gewerkschaften hoffen auf ein eindeutiges Signal und eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern. Doch Arbeitgeber meinen, dass das Streikrecht nicht absolut sei. Bedingungen für Arbeitsniederlegungen sollten nach ihrer Sicht national geregelt werden.
Deutschland ist dagegen auf der Linie der Gewerkschaften. Bei der Anhörung vor dem Gericht im vergangenen Oktober hatten die deutschen Rechtsvertreter ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zitiert, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht "kollektives Betteln" wären.
Gutachten wegweisend
Die Internationale Arbeitsorganisation der UN (ILO) hatte das Gericht mit dem Gutachten beauftragt. Anlass ist eine seit Jahren herrschende Kontroverse über diese Frage innerhalb der ILO. Denn Arbeitgebervertreter und auch viele Staaten bezweifeln, dass das Recht zur Versammlungsfreiheit gehört.
Ein Gutachten ist zwar nicht bindend. Doch der Gerichtshof schreibt damit internationales Recht, und das ist für viele Staaten richtungsweisend für nationale Gesetze. Außerdem ist es Maßstab für mögliche Gerichtsverfahren weltweit./xx/DP/jha
