Auch wenn die Wohnung von Eltern oder anderen Angehörigen vermietet wird, kann das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen müssen. Entscheidend ist, dass der Mietvertrag ernsthaft geschlossen wurde und keine bloße Familienabsprache oder Scheingeschäft vorliegt. Wer Bürgergeld bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung von nahen Angehörigen vermietet wird. Voraussetzung ist, dass der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
