Ein BFH-Urteil schafft weitere Klarheit bei der steuerlichen Behandlung von Kapitalleistungen aus der bAV. Demnach ist die Fünftelungs-Regelung bei Einmalzahlungen aus geförderten externen Durchführungswegen wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds i. d. R. nicht anwendbar. Ein Artikel von Michael Gerhard, Aktuar (DAV), Recht | Steuern & VTM, bei der Longial GmbHLeistungen der betrieblichen Altersversorgung werden nicht notwendigerweise in Rentenform erbracht. Auch Raten oder einmalige ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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