Nach Brand im versicherten Gebäude scheitert ein Versicherungsnehmer mit seiner Klage vor Gericht. Der Versicherer wollte nicht zahlen, weil Ermittlungen gegen den Kläger aufgenommen wurden. Das Gericht nahm dagegen eine arglistige Verletzung von Obliegenheiten an. Nun wurde Berufung eingelegt. Das Landgericht Itzehoe (LG) hat die Klage eines Versicherungsnehmers auf Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden vollständig abgewiesen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand neben ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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