Bern (ots) -
Parteien:Walliser Grünliberale c. RTS
Themen: Wahrheitssuche / Diskriminierung
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde der Walliser Grünliberalen gegen die Sendung "Forum" von RTS ab. Da die Partei nicht zur Debatte über die Kantonsratswahlen eingeladen worden war, war sie der Ansicht, dass die politische Realität verzerrt dargestellt worden sei, und machte geltend, diskriminiert worden zu sein. Die Vorwürfe werden als unbegründet erachtet. Die Walliser Grünliberalen hatten während des Wahlkampfs bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit, sich zu äussern. Die Entscheidung, die Debatte mit den im Parlament vertretenen politischen Kräften zu führen - eine Entscheidung, die im Ermessensspielraum der Medien liegt -, entspricht einem objektiven Kriterium, das nichts mit einer auf negativen Vorurteilen beruhenden Diskriminierung zu tun hat.
Stellungnahme 16/2026 (https://presserat.ch/complaints/16_2026/)
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch
Original-Content von: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100940366
Parteien:Walliser Grünliberale c. RTS
Themen: Wahrheitssuche / Diskriminierung
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat weist die Beschwerde der Walliser Grünliberalen gegen die Sendung "Forum" von RTS ab. Da die Partei nicht zur Debatte über die Kantonsratswahlen eingeladen worden war, war sie der Ansicht, dass die politische Realität verzerrt dargestellt worden sei, und machte geltend, diskriminiert worden zu sein. Die Vorwürfe werden als unbegründet erachtet. Die Walliser Grünliberalen hatten während des Wahlkampfs bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit, sich zu äussern. Die Entscheidung, die Debatte mit den im Parlament vertretenen politischen Kräften zu führen - eine Entscheidung, die im Ermessensspielraum der Medien liegt -, entspricht einem objektiven Kriterium, das nichts mit einer auf negativen Vorurteilen beruhenden Diskriminierung zu tun hat.
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