GENF (dpa-AFX) - Verbote oder Altersbeschränkungen für die Nutzung sozialer Medien allein greifen nach Überzeugung von Menschenrechtlern zu kurz, um Minderjährige vor schädlichen Folgen zu schützen. Zusätzlich müssten die Gestaltung der Plattformen und die Algorithmen Schranken haben. Das UN-Menschenrechtsbüro hat dazu jetzt Richtlinien für Regierungen und Unternehmen veröffentlicht.
"Staaten müssen von Technologieunternehmen verlangen, dass sie Sicherheit von vornherein in ihre Plattformen integrieren, anstatt die Last auf Eltern und Kinder abzuwälzen", ist der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, überzeugt.
"Pauschale Verbote in den sozialen Medien sind kein Allheilmittel für ein vielschichtiges Problem. Der bloße eingeschränkte Zugang zu Plattformen, die nach wie vor unsicher sind, kann nicht das Endziel eines wirksamen Kinderschutzes sein", teilte Türk in Genf weiter mit.
Altersüberprüfung muss effektiv sein
Nötig seien staatliche Regulierungen und Maßnahmen der Unternehmen selbst. Plattformen müssten sicher gestaltet sein, Verantwortliche für Schäden zur Rechenschaft gezogen werden können. Zudem müssten "suchterzeugende Designelemente" bekämpft werden, etwa das Endlos-Scrollen oder ständige Benachrichtigungen. Auch für die Online-Werbung müsse es strenge Richtlinien geben.
Nach dem Vorbild von Australien haben mehrere Länder eine Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Medien eingeführt oder arbeiten daran. Nötig seien unter anderem auch Schutzvorkehrungen bei den Verfahren zur Altersüberprüfung, sagte Türk. "Eine falsch durchgeführte Altersüberprüfung sowohl ihr Ziel verfehlen als auch die Privatsphäre von Kindern und Erwachsenen gefährden."/oe/DP/stw
