Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Förderung gekaufter neuer E-Autos ist online
Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim Kauf neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige Fördervoraussetzungen.
Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem-, Range-Extender- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind. 80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen.
Förderung für Private mit Einkommensgrenzen
Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro.
Antrag ist nur online möglich
Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein.
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