Berlin (ots) -
Vorständin Reimann: Gut und richtig, dass Kürzung beim Kinderkrankengeld vom Tisch ist
Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Internationalen Kindertag (1. Juni) zeigt, dass die Betreuung kranker Kinder nach wie vor hauptsächlich Frauensache ist. So wurden im Jahr 2025 bundesweit 73 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Männer lag im selben Jahr bei nur 27 Prozent. Am geringsten war die Beteiligung der Väter dabei in Bayern: Hier wurden 23 Prozent der Kinderkrankentage von Männern und 77 Prozent von Frauen in Anspruch genommen. Die ausgewogenste Aufteilung hat Sachsen: Hier entfielen auf die Väter fast 31 Prozent der Kinderkrankentage und auf die Mütter rund 69 Prozent.
"Dass Kinderkrankentage in jedem einzelnen deutschen Bundesland auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist", sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. "Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht. Ich würde mir aber wünschen, dass diese Aufgabe nicht automatisch in großen Teilen Frauensache bleibt und Männer häufiger von ihrem eigenen Rechtsanspruch auf Kinderkrankentage Gebrauch machen."
Denn der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage), bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. Die Inanspruchnahme setzt dabei ein ärztliches Attest voraus, eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974.
Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit - aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher. Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Reimann: "Dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, dürfte auch dazu beitragen, dass die Kinderkrankentage nicht gleichberechtigt aufgeteilt werden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es gut und wichtig, dass die zwischenzeitlich von der Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vorgeschlagene Kürzung des Kinderkrankengeldes inzwischen vom Tisch ist und die ohnehin schon bestehenden Ungleichheiten somit nicht noch weiter verstärkt werden. Kinderkrankengeld ist eine wichtige Errungenschaft der Solidargemeinschaft, an der nicht gerüttelt werden sollte."
Kinderkrankentage zuletzt wieder leicht rückläufig
Der Anteil der AOK-Mitglieder mit mindestens einem Kinderkrankenfall pro Jahr ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gesunken. So meldeten sich 2025 insgesamt 4,6 Prozent aller Frauen und Männer, die bei der AOK versichert sind und Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, mindestens einmal "Kind krank" bei ihrem Arbeitgebenden. Im 10-Jahresvergleich wurde der Höchststand im Jahr 2022 während der Corona-Pandemie erreicht: Damals reichten 5,1 Prozent der AOK-Mitglieder mindestens einen Kinderkrankentag ein. Auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall entfielen in jenem Jahr durchschnittlich 2,8 Tage - im Jahr 2025 waren es hingegen nur 2,5 Tage pro Fall.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
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Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6285463
Vorständin Reimann: Gut und richtig, dass Kürzung beim Kinderkrankengeld vom Tisch ist
Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Internationalen Kindertag (1. Juni) zeigt, dass die Betreuung kranker Kinder nach wie vor hauptsächlich Frauensache ist. So wurden im Jahr 2025 bundesweit 73 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Männer lag im selben Jahr bei nur 27 Prozent. Am geringsten war die Beteiligung der Väter dabei in Bayern: Hier wurden 23 Prozent der Kinderkrankentage von Männern und 77 Prozent von Frauen in Anspruch genommen. Die ausgewogenste Aufteilung hat Sachsen: Hier entfielen auf die Väter fast 31 Prozent der Kinderkrankentage und auf die Mütter rund 69 Prozent.
"Dass Kinderkrankentage in jedem einzelnen deutschen Bundesland auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist", sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. "Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht. Ich würde mir aber wünschen, dass diese Aufgabe nicht automatisch in großen Teilen Frauensache bleibt und Männer häufiger von ihrem eigenen Rechtsanspruch auf Kinderkrankentage Gebrauch machen."
Denn der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil gleichermaßen zu. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tage pro Jahr richtet sich dabei nach der jeweiligen Familiensituation. In einer Familie mit einem Kind hat jedes Elternteil Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage), bei mehreren Kindern sind es mehr Tage. Die Inanspruchnahme setzt dabei ein ärztliches Attest voraus, eingeführt wurde die Leistung im Jahr 1974.
Zwar bieten Kinderkrankentage gesetzlich krankenversicherten Eltern damit die Möglichkeit, zur Betreuung ihrer kranken Kinder der Arbeit fernzubleiben, sie gehen - anders als Krankmeldungen bei einer eigenen Arbeitsunfähigkeit - aber ab Tag 1 auch mit Lohneinbußen einher. Aktuell haben Eltern bei einem Kinderkrankentag einen gesetzlichen Anspruch auf regulär 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts, der über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt wird. Zudem ist der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag bei 135,63 Euro gedeckelt und von dem Krankengeld werden noch Versichertenanteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Reimann: "Dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, dürfte auch dazu beitragen, dass die Kinderkrankentage nicht gleichberechtigt aufgeteilt werden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es gut und wichtig, dass die zwischenzeitlich von der Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vorgeschlagene Kürzung des Kinderkrankengeldes inzwischen vom Tisch ist und die ohnehin schon bestehenden Ungleichheiten somit nicht noch weiter verstärkt werden. Kinderkrankengeld ist eine wichtige Errungenschaft der Solidargemeinschaft, an der nicht gerüttelt werden sollte."
Kinderkrankentage zuletzt wieder leicht rückläufig
Der Anteil der AOK-Mitglieder mit mindestens einem Kinderkrankenfall pro Jahr ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gesunken. So meldeten sich 2025 insgesamt 4,6 Prozent aller Frauen und Männer, die bei der AOK versichert sind und Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, mindestens einmal "Kind krank" bei ihrem Arbeitgebenden. Im 10-Jahresvergleich wurde der Höchststand im Jahr 2022 während der Corona-Pandemie erreicht: Damals reichten 5,1 Prozent der AOK-Mitglieder mindestens einen Kinderkrankentag ein. Auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall entfielen in jenem Jahr durchschnittlich 2,8 Tage - im Jahr 2025 waren es hingegen nur 2,5 Tage pro Fall.
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