Wer als Arzt oder Klinik ästhetische Eingriffe umsatzsteuerfrei abrechnen möchte, muss künftig deutlich mehr Sorgfalt bei der Dokumentation aufwenden. Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ästhetische Operationen und Behandlungen als steuerbefreite Heilbehandlungen gelten können. Grundlage ist die Rechtsprechung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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