In einem Beschluss vom 20.11.2025 (502 IN 84/23) hat das AG Düsseldorf praxisrelevante Fragen rund um die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ("gV") in einer Anleihegläubigerversammlung ("AGV") im Insolvenzverfahren entschieden. Im Mittelpunkt stehen zwei Punkte, die für die Praxis besonders relevant sind: etwaige Stimmverbote bei der Eigenwahl eines Anleihegläubigers zum gV und der Umgang mit behaupteten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 BondGuide
