Wer Maklerbestände übernimmt, kauft nicht nur Courtagen, sondern auch Haftungsrisiken. Das Gespräch zwischen zwei Rechtsanwälten und Branchenkennern zeigt, warum Bestandskaufverträge zwar Vergütung und Rückforderungen detailliert regeln, die Haftung aus Beratungsfehlern aber oft zu kurz kommt. Gespräch mit Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wolter Hoppenberg, und Dr. Hans-Georg Jenssen, Rechtsanwalt und ehemaliger geschäftsführender Vorstand beim BDVMDr. Frank Baumann ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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