Wer Mieter kurzerhand vor die Tür setzt oder das Schloss austauscht, handelt selbst bei ausgelaufenem Vertrag oder offenen Mietschulden rechtswidrig. Ein Urteil aus Lemgo zeigt, dass Vermieter zwingend den Rechtsweg einhalten müssen, um keine unerlaubte Selbsthilfe zu begehen. Vermieter dürfen Mieter nicht eigenmächtig aus der Wohnung drängen. Wer ohne gerichtlichen Räumungstitel handelt, begeht verbotene Eigenmacht. Das gilt selbst dann, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist oder Mietrückstände ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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