Die Altersvorsorgereform bringt auch Bewegung in die Förderung von Wohneigentum. Die Eigenheimrente (Wohn-Riester) gibt es ab 2027 mit neuen Regeln, veränderten Zulagen und für einen größeren Personenkreis. Änderungen gibt es auch beim Wohnförderkonto und der nachgelagerten Besteuerung. Mit der Reform der privaten Altersvorsorge bleibt die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum auch künftig erhalten. Die bisherige Eigenheimrente (Wohn-Riester) wird ab 2027 in das neue Fördersystem integriert. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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