Ein vorgetäuschtes Liebesverhältnis und ein Darlehen über 20.000 Euro werfen die Frage auf, ob der Rechtsschutzversicherer für die Durchsetzung der Rückforderung aufkommen muss. Handelt es sich um einen klassischen Risikoausschluss oder um eine mögliche betrügerische Schädigung? Die Rechtsschutzversicherung zählt seit Jahren zu den beschwerdeträchtigsten Sparten bei der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V.. Immer wieder steht dabei die zentrale Frage im Raum, ob überhaupt ein Versicherungsfall ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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