Wer seine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei vertraglich zusichert, das Geschäftsführeramt weiterzuführen, steht vor einer steuerlich bedeutsamen Frage: Ist die dafür vereinbarte Zahlung als Arbeitslohn zu versteuern oder gehört sie zum Veräußerungspreis? Der Bundesfinanzhof hat dazu nun eine grundlegende Entscheidung getroffen, die für Gesellschafter-Geschäftsführer erhebliche ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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