LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die besondere Einstufung des Messengers von Facebook-Konzern Meta nach EU-Digitalregeln ist dem Gericht der Europäischen Union zufolge rechtens. Das Gericht in Luxemburg bestätigte die Klassifizierung als sogenannten Torwächter nach dem EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Eine frühere Einstufung der Onlinedienstes Marketplace erklärte es dagegen für nichtig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es kann noch Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.
Die zuständige EU-Kommission hatte in einem Beschluss von September 2023 mehrere Dienste des Internetriesen Meta und anderen Technologiekonzernen als wichtige Zugangstore zu Verbraucherinnen und Verbrauchern nach dem DMA eingestuft. Das mächtige Digitalgesetz legt den als Gatekeeper (Torwächter) benannten Unternehmen besondere Pflichten auf, um den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu sichern.
Mehrere Dienste von Meta als Torwächter eingestuft
Meta hatte gegen die Einstufung des Facebook Messengers sowie des Marketplace geklagt. Im vergangenen Jahr hatte die Kommission die Einstufung vom Marketplace zurückgenommen, weil der dafür erforderliche Schwellenwert für gewerbliche Nutzer nach ihren Angaben nicht erreicht wurde. Andere Dienste von Meta wie etwa die sozialen Netzwerke Facebook, Instagram und WhatsApp sowie der Kommunikationsdienst Messenger sind nach wie vor als wichtige Zugangskanäle zu Endnutzern benannt.
Das Gericht bemängelte, dass die Kommission bei ihrer Bewertung von Marketplace als zentraler Plattform für Online-Vermittlungsdienste einen Rechtsfehler begangen habe. Sie habe sich nur auf bestimmte Daten gestützt und Änderungen nicht berücksichtigt. Außerdem sei der Beschluss nicht gut genug begründet. Argumente für die Möglichkeit von Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen Verbrauchern anzubieten, seien teils "hypothetisch und unvollständig", hieß es in der Mitteilung des Gerichts.
Bei der Benennung des Messengers als Torwächter, etwa bei der Ermittlung der Schwellenwerte, sei die Kommission dagegen korrekt vorgegangen, so das Gericht.
Aktuell macht die EU-Kommission 22 Dienste von sechs Unternehmen als sogenannte Torwächter aus./vni/DP/men




