Schließfacheinbrüche und -diebstähle sorgen für Verunsicherung und öffentliche Aufmerksamkeit, insbesondere wie zuletzt bei größeren Schadenfällen. Vor diesem Hintergrund hat nun das Hanseatische Oberlandesgericht im sogenannten "Haspa-Schließfachverfahren" eine Entscheidung getroffen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat im sogenannten "Haspa-Schließfachverfahren" das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Mit Urteil vom 27.05.2026 gab das Gericht damit der Berufung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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