Der 4. Juni war in einigen Bundesländern Feiertag, die Börse blieb geöffnet - das Meldeaufkommen fiel entsprechend gering aus. Wer Aktien leerverkauft, unterliegt Transparenzpflichten gemäß EU-Leerverkaufsverordnung. Ab einer Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals muss eine Veröffentlichung im ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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