APA ots news: Listing Act tritt in Kraft: FMA begrüßt Vereinfachung und Modernisierung des europäischen Kapitalmarkts
Einfacherer Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten trägt zur Diversifizierung der Finanzierung bei-
Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) begrüßt die
Modernisierung und Vereinfachung des Kapitalmarktrechts, die durch das Inkrafttreten des Listing Acts erreicht wird. Ziel des Listing Acts (VO (EU) 2024/2809) ist es, den Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten zu erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und gleichzeitig die Transparenz sowie den Anlegerschutz zu stärken.
"Ein kleines Unternehmen - ob Startup oder mittelständischer Familienbetrieb - und ein internationaler Konzern stellen an der Börse nicht dasselbe Risiko dar", so FMA-Vorständin Mariana Kühnel . "Dort, wo das Risiko geringer ist, sinkt mit dem Listing Act der Aufwand - für das Unternehmen wie für die Aufsicht. Das macht den Schritt aufs Börsenparkett für kleinere und mittlere Unternehmen realistisch." FMA-Vorstand Helmut Ettl betont: "Die Vereinfachungen tragen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen bei und machen den Kapitalmarkt zugänglicher. Zugleich sind Transparenz und Schutz vor Insiderhandel und Marktmanipulation weiter essenziell für das Vertrauen der Anleger:innen - und wir setzen sie durch."
Zwtl.: Neuerungen im Prospektrecht
Der Listing Act vereinfacht die Prospektanforderungen und passt sie an unterschiedliche Emittenten an. Vor allem KMU profitieren von reduzierten Offenlegungspflichten und vereinfachten Verfahren, was Kosten und Zeitaufwand für Börsengänge senkt - bei weiterhin gewährleistetem Anlegerschutz durch klare Informationspflichten.
Mit der nationalen Umsetzung wurde auch das Kapitalmarktgesetz ( KMG) angepasst: Der Schwellenwert für die Prospektpflicht steigt auf 12 Mio. Öffentliche Wertpapierangebote bis zu diesem Betrag sind damit prospektfrei - eine erhebliche Erleichterung für KMU und ein Plus an Finanzierungsmöglichkeiten.
Zwtl.: Erleichterungen bei der Zulassung von Aktien
Die Mindestmarktkapitalisierung bleibt zwar bei 1 Mio., doch entfallen die dreijährige Bestandsdauer der Gesellschaft und die Veröffentlichungspflicht für die letzten drei Jahresabschlüsse. Der erforderliche Mindeststreubesitz sinkt von 25% auf 10%. Alternativ genügt eine ausreichende Streuung der Aktien.
Zudem können Betreiber eines MTF (Multilateral Trading Facility) wie die Wiener Börse AG künftig ein Segment als KMU-Wachstumsmarkt registrieren lassen.
Zwtl.: Auswirkungen auf die Marktmissbrauchsverordnung
Der Listing Act regelt auch die Ad-hoc-Publizität neu. Insiderinformationen sind nun bei zeitlich gestreckten Vorgängen grundsätzlich erst mit Eintritt des Endereignisses (z.B. Vertragsunterzeichnung) zu veröffentlichen. Anleger:innen werden über kursrelevante Ereignisse damit tendenziell später informiert.
Die Marktmissbrauchsverbote bleiben unverändert: das Verbot von Insidergeschäften, der Empfehlung oder Anstiftung dazu sowie der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen. Auch bei länger andauernden Prozessen behalten Insiderinformationen bis zur Veröffentlichung ihren Charakter als Insiderinformationen. Die FMA überwacht die Einhaltung weiterhin konsequent; Verstöße können verwaltungs- und strafrechtliche Folgen haben.
Zu den Änderungen des Listing Acts hat die FMA bereits vor einigen Monaten eine Ausgabe der Publikation "Reden wir über Aufsicht" veröffentlicht, die auf der FMA-Homepage abrufbar ist .
Rückfragehinweis:
FMA-Mediensprecher
Boris Gröndahl
Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at
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