Wer als EU-Bürger ins Ausland zieht, seine Kinder mitnimmt und in Deutschland nur noch Einnahmen aus Vermietung erzielt, hat keinen Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Die Entscheidung betrifft eine Konstellation, die in der Praxis häufiger vorkommt, als es auf den ersten Blick scheint - und sie hat erhebliche Konsequenzen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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