Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der Unternehmensgruppe Neue Osnabrücker Zeitung, Osnabrück, eine Mehrheitsbeteiligung an der Medienhaus BruneMettcker GmbH, Jever, zu erwerben, freigegeben.
Die Medienhaus BruneMettcker GmbH verlegt im Nordosten von Ostfriesland und auf der Insel Wangerooge die beiden regionalen Abonnement-Tageszeitungen "Wilhelmshavener Zeitung" und "Jeversches Wochenblatt".
Die Unternehmensgruppe Neue Osnabrücker Zeitung verlegt insbesondere die regionalen Abonnement-Tageszeitungen "Neue Osnabrücker Zeitung" in Osnabrück und Umland. Darüber hinaus verlegt sie auch Tageszeitungen im nördlichen Niedersachen sowie in Schleswig-Holstein und gibt verschiedene Anzeigenblätter heraus.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Verbreitungsgebiete der Zeitungen der Unternehmensgruppe Neue Osnabrücker Zeitung und der Medienhaus BruneMettcker GmbH überlappen sich nicht, so dass nicht von einem Wettbewerbsverhältnis auszugehen ist."
Bei Zusammenschlüssen von Zeitungsverlagen prüft das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und Anzeigenmärkte.
Die Medienhaus BruneMettcker GmbH verlegt im Nordosten von Ostfriesland und auf der Insel Wangerooge die beiden regionalen Abonnement-Tageszeitungen "Wilhelmshavener Zeitung" und "Jeversches Wochenblatt".
Die Unternehmensgruppe Neue Osnabrücker Zeitung verlegt insbesondere die regionalen Abonnement-Tageszeitungen "Neue Osnabrücker Zeitung" in Osnabrück und Umland. Darüber hinaus verlegt sie auch Tageszeitungen im nördlichen Niedersachen sowie in Schleswig-Holstein und gibt verschiedene Anzeigenblätter heraus.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Verbreitungsgebiete der Zeitungen der Unternehmensgruppe Neue Osnabrücker Zeitung und der Medienhaus BruneMettcker GmbH überlappen sich nicht, so dass nicht von einem Wettbewerbsverhältnis auszugehen ist."
Bei Zusammenschlüssen von Zeitungsverlagen prüft das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und Anzeigenmärkte.
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