Versicherungsvermittler und Assekuradeure stehen immer wieder im Fokus der Wettbewerbszentrale - so auch in einem Fall aus Berlin. Das Urteil stellt klar, dass Vermittler nicht den Eindruck erwecken dürfen, selbst Versicherer zu sein. Zulässig bleiben hingegen rein produktbezogene Aussagen. Wer Versicherungen vermittelt, darf in der Außendarstellung nicht den Eindruck erwecken, selbst als Versicherer aufzutreten. Diese Linie hat nun auch das Landgericht Berlin II bestätigt. Die Entscheidung reiht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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