
Was kostet die PKV für Selbstständige wirklich? Eine Beispielrechnung zeigt, warum viele Vergleiche mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu falschen Ergebnissen führen.
Die meisten Kostenschätzungen zur privaten Krankenversicherung sind unvollständig. Nicht weil die Zahlen falsch sind, sondern weil drei Faktoren regelmäßig fehlen: die steuerliche Wirkung, der korrekte Vergleichsbeitrag der freiwilligen gesetzlichen Versicherung und eine realistische Erwartung an die Beitragsentwicklung. Wer alle drei Punkte sauber einrechnet, kommt zu einer anderen Bilanz als die Faustregel "PKV ist teuer und steigt jedes Jahr stark". Dieser Beitrag rechnet den realistischen Stand für ein Selbstständigen-Profil durch.
Drei Gründe, warum PKV-Kosten oft falsch eingeschätzt werden
Wenn Selbstständige PKV und gesetzliche Krankenversicherung gegenüberstellen, vergleichen sie häufig zwei unterschiedlich gerechnete Zahlen. Der typische Fehler liegt in drei Punkten.
Erstens: Der Bruttobeitrag der PKV wird mit dem Nettowert der GKV verglichen, der ohne Steuerlogik berechnet ist. Die PKV ist über § 10 EStG zu einem großen Anteil steuerlich abzugsfähig. Wer nur den Bruttobetrag in die Bilanz schreibt, übersieht den Steuervorteil und überschätzt die monatliche Belastung.
Zweitens: Der GKV-Vergleichsbeitrag wird häufig unterschätzt. Viele rechnen mit dem niedrigen Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte. In der Praxis richtet sich der Beitrag bei Selbstständigen aber nach den beitragspflichtigen Einnahmen, insbesondere dem tatsächlichen Gewinn, gegebenenfalls ergänzt um weitere Einkünfte. Wer zum Beispiel 60.000 Euro Gewinn im Jahr erzielt, zahlt in der freiwilligen GKV inklusive Pflegeversicherung schnell einen vierstelligen Monatsbeitrag und eben nicht nur den Mindestbeitrag.
Drittens: Die Beitragssteigerung wird überschätzt. In Foren und Vergleichsportalen kursiert die Zahl von fünf bis zehn Prozent pro Jahr. Der reale Marktdurchschnitt liegt laut PKV-Verband bei rund 3,3 Prozent. Das ist ein anderes Bild, besonders in der Hochrechnung über zwei oder drei Jahrzehnte.
Wer die drei Punkte konkret auf das eigene Profil rechnen möchte, kommt um eine Vergleichsrechnung nicht herum. Der Langfristvergleich auf selbststaendig-pkv.de stellt PKV und GKV nebeneinander und zeigt die kumulierten Kosten über die nächsten Jahrzehnte. Das macht die Größenordnung greifbarer als eine Pauschalbehauptung.
Beispielrechnung: 35 Jahre, 60.000 Euro Gewinn
Ein konkretes Profil zeigt das Verhältnis besser als jede Pauschalaussage. Annahmen: 35 Jahre alt, kinderlos, gesund, ein steuerlicher Gewinn von 60.000 Euro im Jahr (monatlich 5.000 Euro als Bemessung). Die PKV-Variante ist ein solider Komfort-Tarif eines großen Versicherers, die gesetzliche Versicherung läuft freiwillig.
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Der GKV-Beitrag enthält den allgemeinen Beitragssatz und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag mit Krankengeld-Anspruch. Bei einem höheren Gewinn zahlen freiwillig Versicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze, danach deckelt sich der Beitrag. Wer dauerhaft den Höchstbeitrag zahlt, hat einen noch größeren Abstand zur PKV-Variante.
Wichtig: Die Rechnung gilt für einen 35-Jährigen ohne Vorerkrankungen. Der Beitrag in der PKV ist altersabhängig. Ein Einstieg mit Mitte 30 bringt ein anderes Bild als ein Einstieg mit Mitte 50. Wer mit über 45 in die PKV einsteigt, hat selten einen monatlichen Spielraum nach unten gegenüber der GKV.
Was die Steuer wieder zurückbringt
Der zweite Hebel im Vergleich ist die steuerliche Absetzbarkeit. Der Basisanteil der PKV ist als Vorsorgeaufwand nach § 10 Abs. 4 EStG voll abzugsfähig. Damit ist der Teil des Beitrags gemeint, der gesetzlich vorgeschriebene Grundleistungen abdeckt. Komfort- und Premium-Bausteine wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer fallen aus diesem Abzug heraus. Der typische absetzbare Anteil liegt bei rund 79 Prozent des Gesamtbeitrags.
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Die GKV ist ebenfalls in vollem Umfang absetzbar, soweit sie gesetzliche Grundleistungen abdeckt. Das ist sie immer. Die Steuerwirkung ist also kein Sondereffekt der PKV. Der Abzug verändert die PKV-Bilanz aber stärker, weil dort die Bruttozahlen höher wirken und der Steuersatz rechnerisch mehr Euro bewegt. Für den Vergleich heißt das: Die Bruttozahl der PKV ist nie der Endwert, der mit der GKV verglichen werden sollte.
Beitragssteigerung: die 3,3-Prozent-Wahrheit
Der dritte und am häufigsten falsch gerechnete Faktor ist die Beitragsentwicklung. Der PKV-Verband veröffentlicht jährlich Daten zur durchschnittlichen Beitragsentwicklung im Markt. Die Beitragsentwicklung des PKV-Verbands liegt im Marktdurchschnitt bei rund 3,3 Prozent pro Jahr, gerechnet über mehrere Jahre. Einzelne Tarife können stärker steigen, andere bleiben unter dem Schnitt. Die in Foren wiederholt genannten fünf bis zehn Prozent sind keine Marktzahl, sondern Einzelfälle.
Die hartnäckige Fünf-bis-Zehn-Prozent-Behauptung entsteht meist durch Rosinenpickerei: Ein einzelner Tarif, der in einem konkreten Jahr stark angepasst wurde, wird verallgemeinert. Die Jahre dazwischen, in denen derselbe Tarif gar nicht oder nur leicht erhöht wurde, fallen in dieser Erzählung weg.
Im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung wirkt das oft kleiner als gedacht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV ist in den vergangenen Jahren spürbar angehoben worden, dazu wächst die Beitragsbemessungsgrenze fast jedes Jahr. Wer ein steigendes Einkommen hat, zahlt in der GKV automatisch mehr. Das fällt weniger auf, weil der Prozentsatz gleich bleibt, der absolute Eurobetrag aber wächst.
Für die Langfristsicht zählt am Ende nur eine Frage: Was bezahle ich kumuliert über zwanzig oder dreißig Jahre? Genau diese Hochrechnung leistet ein seriöser Langfristvergleich, weil er beide Seiten mit ihren echten Steigerungs-Erwartungen rechnet. Eine Faustregel ersetzt das nicht.
Was im Alter passiert (und was nicht)
Die Sorge vor explodierenden Beiträgen im Alter ist die häufigste Hürde bei der PKV-Entscheidung. Sie ist berechtigt, aber überzeichnet. Drei Mechanismen wirken dagegen.
Erstens: Alterungsrückstellungen. Jeder PKV-Versicherte zahlt von Anfang an einen Teil des Beitrags als Rücklage für das Alter. Ab Rentenbeginn wird daraus die Beitragssteigerung gedämpft. Der Beitrag steigt nicht plötzlich, sondern wird aus den angesparten Rückstellungen mitgetragen.
Zweitens: Tarifwechsel innerhalb der PKV. Wer im Alter zu hohe Beiträge zahlt, kann beim gleichen Versicherer in einen Tarif mit reduzierten Leistungen wechseln (gesetzlich geregeltes Wechselrecht nach Versicherungsvertragsgesetz). Die Ersparnis liegt typischerweise bei bis zu 40 Prozent, ohne dass die Alterungsrückstellungen verloren gehen. Voraussetzung: Es muss ein passender Zieltarif vorhanden sein. Ein Beispiel: Ein laufender Beitrag von 980 Euro kann nach einem internen Tarifwechsel im realistischen Fall auf 650 bis 700 Euro sinken, je nach Leistungsumfang des Zieltarifs.
Drittens: Beitragsentlastungstarif (BET). Ein zusätzlicher Baustein, mit dem Versicherte bewusst einen Teil des heutigen Beitrags ansparen, um im Alter den laufenden Beitrag zu senken. Der angesparte Entlastungsbetrag wird ab Renteneintritt vom Beitrag abgezogen. Sinnvoll besonders für Versicherte, die früh einsteigen und die Steigerung im Alter planbar machen wollen.
Eine entscheidende Einschränkung gilt aber: Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung praktisch nicht mehr möglich. § 6 Abs. 3a SGB V regelt die Voraussetzungen. Wer einmal lange in der PKV war und älter ist, bleibt dort. Die PKV-Entscheidung ist für viele Selbstständige eine Entscheidung auf Lebenszeit. Genau deshalb lohnt sich die saubere Vergleichsrechnung im Vorfeld, nicht erst mit 50.
Fazit
Die PKV ist nicht pauschal teurer als die GKV. Sie ist anders gerechnet. Wer den Bruttobeitrag mit dem GKV-Beitrag direkt vergleicht, übersieht den Steuereffekt und den realen Bemessungsbeitrag der freiwilligen GKV. Wer die Steigerung mit fünf bis zehn Prozent ansetzt, rechnet falsch. Der Marktdurchschnitt liegt bei rund 3,3 Prozent.
Vor der Entscheidung lohnen sich drei Fragen: Wie hoch wird der steuerliche Gewinn in zehn Jahren realistisch sein? Plane ich Familie, und wenn ja, wann? In welchem Alter steige ich ein? Wer unter vierzig ist, einen stabilen Gewinn hat und sich die Entscheidung auf Lebenszeit zutraut, hat in der PKV einen rechnerischen Vorteil. Wer kurz vor 45 mit unsicherem Einkommen steht, hat ihn meistens nicht.
Enthaltene Werte: DE0009653386
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