Wenn nach einem Unfall Ansprüche durchgesetzt werden sollen, sind Kontaktdaten entscheidend. Doch das Amtsgericht Dortmund stellt klar: Von einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können Geschädigte diese Informationen im Eilverfahren nicht verlangen - auch nicht bei drohender Verjährung. Das Amtsgericht Dortmund (AG) hat entschieden, dass Geschädigte gegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Herausgabe von Namen und Anschrift der versicherten Person im Wege des einstweiligen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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