In Österreich sind vollelektrische Dienstwagen bislang noch von der Besteuerung als Sachbezug ausgenommen, während Fahrer von Verbrenner-Dienstwagen 1,5 bis 2 Prozent der Anschaffungskosten im Monat versteuern müssen. Zum 1. Januar 2027 will die Alpenrepublik aber nun einen Satz von zunächst 0,375 Prozent für E-Dienstwagen einführen. Wichtig vorweg: Die Regelung soll wie schon bei Dienstwagen mit Verbrennungsmotor nur gelten, wenn die E-Dienstwagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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