Wer in einem Steuerstreit einer Verfahrensruhe zustimmt, um ein laufendes Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof abzuwarten, kann später keine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer verlangen - zumindest nicht gegenüber dem Land, bei dem das ruhende Verfahren anhängig war. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt und damit eine Entschädigungsklage von Eheleuten abgewiesen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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