KI-Einsatz in der Versicherungsvermittlung bietet Effizienzpotenziale, wirft jedoch haftungsrechtliche Fragen auf. Bleiben Vermittler für die Beratungsqualität allein verantwortlich? Wem sind Fehler zuzurechnen? Braucht es eine Abstimmung mit dem VSH-Versicherer? Zwei Rechtsanwälte klären auf. Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wolter Hoppenberg, und Dr. Hans-Georg Jenssen, Rechtsanwalt und ehemaliger geschäftsführender Vorstand beim BDVM, im GesprächDr. Hans-Georg ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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