Böse Überraschung für einen Bankkunden: Eine nie zugestellte Debitkarte wird zum Einfallstor für Betrüger, die über Wochen hohe Summen vom Konto abheben. Das OLG Frankfurt stellt klar, dass in solchen Fällen grundsätzlich die Bank für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Bankkunden bei unbefugten Geldabhebungen gestärkt. Demnach muss eine Bank grundsätzlich für Schäden aufkommen, wenn mit einer Debitkarte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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