Berlin (ots) -
In einer Stellungnahme (https://www.bptk.de/pressemitteilungen/b-pt-k-warnt-vor-massiver-verschlechterung-der-psychotherapeutischen-versorgung/) anlässlich der 1. Lesung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6130 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf)) im Deutschen Bundestag am 12. Juni warnt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vor den massiven Einschnitten in die Patientenversorgung durch die geplante Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV).
"Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst: Die gesetzliche Krankenversicherung muss stabilisiert werden, aber nicht zulasten der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen", erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Der Abbau psychotherapeutischer Versorgungsangebote, der aus der geplanten Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung resultiert, ist nicht hinnehmbar. Die geplanten Einschnitte würden die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unausweichlich massiv gefährden. Darüber hinaus würden sie erhebliche Folgekosten durch unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen. AU-Zeiten, Krankengeldzahlungen und Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Erkrankungen drohen weiter anzusteigen."
Benecke befürchtet, dass die geplante Reform die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch langfristig schwächen könnte. "In der derzeitigen Ausgestaltung würde das Vorhaben zu einem Abbau von Versorgungsangeboten und -strukturen und zu längeren Wartezeiten führen. Besonders betroffen wären auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, wie zum Beispiel die Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen und schwer psychisch erkrankten Patient*innen nach den KSVPsych-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses", so Benecke. "Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein, die sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vorgenommen hat."
Die BPtK-Präsidentin setzt daher auf Korrekturen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. "Wir stehen in engem Austausch mit den Regierungsfraktionen und werben intensiv für notwendige Anpassungen, damit psychisch erkrankte Menschen auch künftig die Versorgung erhalten, die sie benötigen."
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Pressesprecherin
Telefon: 030 278 785 - 21
E-Mail: presse@bptk.de
Original-Content von: Bundespsychotherapeutenkammer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/174442/6292719
In einer Stellungnahme (https://www.bptk.de/pressemitteilungen/b-pt-k-warnt-vor-massiver-verschlechterung-der-psychotherapeutischen-versorgung/) anlässlich der 1. Lesung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6130 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf)) im Deutschen Bundestag am 12. Juni warnt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vor den massiven Einschnitten in die Patientenversorgung durch die geplante Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV).
"Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst: Die gesetzliche Krankenversicherung muss stabilisiert werden, aber nicht zulasten der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen", erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Der Abbau psychotherapeutischer Versorgungsangebote, der aus der geplanten Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung resultiert, ist nicht hinnehmbar. Die geplanten Einschnitte würden die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen unausweichlich massiv gefährden. Darüber hinaus würden sie erhebliche Folgekosten durch unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen. AU-Zeiten, Krankengeldzahlungen und Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Erkrankungen drohen weiter anzusteigen."
Benecke befürchtet, dass die geplante Reform die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch langfristig schwächen könnte. "In der derzeitigen Ausgestaltung würde das Vorhaben zu einem Abbau von Versorgungsangeboten und -strukturen und zu längeren Wartezeiten führen. Besonders betroffen wären auch Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, wie zum Beispiel die Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen und schwer psychisch erkrankten Patient*innen nach den KSVPsych-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses", so Benecke. "Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein, die sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine nachhaltige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung vorgenommen hat."
Die BPtK-Präsidentin setzt daher auf Korrekturen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. "Wir stehen in engem Austausch mit den Regierungsfraktionen und werben intensiv für notwendige Anpassungen, damit psychisch erkrankte Menschen auch künftig die Versorgung erhalten, die sie benötigen."
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