Dass KI-Sprachmodelle gerne und häufig Fehler produzieren, das dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Die Anbieter ziehen sich dabei gerne aus der Verantwortung und verweisen darauf, dass die Nutzer über Halluzinationen längst aufgeklärt seien und Informationen stets selbst überprüfen müssten. Diese Argumentation ließ das Landgericht München I allerdings nicht gelten. Den vollständigen Artikel lesen ...
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