München (ots) -
Am 19. Mai 2026 hat das Landgericht Düsseldorf in Deutschland in dem Schadensersatzverfahren, welches Nichia Corporation ("Nichia") gegen den taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsches Tochterunternehmen Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammen "Everlight") eingeleitet hatte, sein Urteil verkündet (Aktenzeichen 4a O 9/25). Das Gericht sprach Nichia Schadensersatz in der Gesamthöhe von 1.632.759,30 EUR zuzüglich Zinsen zu. Die Zinsforderung beläuft sich auf einen Betrag von nahezu einer Million EUR und wird sich möglicherweise noch erhöhen je nachdem, wann Everlight Zahlung leisten wird. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig und kann mittels Berufung angegriffen werden.
Die Schadensersatzverpflichtung von Everlight resultiert aus der Verletzung von Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) in Deutschland, die bereits durch vorangegangene rechtskräftige Urteile des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 56/12 und 4b O 161/17) bestätigt wurde.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit gegen Schutzrechtverletzungen vor.
Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel: +81-884-22-2311
Fax: +81-884-23-7717
Original-Content von: Nichia Corporation, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/83247/6293133
Am 19. Mai 2026 hat das Landgericht Düsseldorf in Deutschland in dem Schadensersatzverfahren, welches Nichia Corporation ("Nichia") gegen den taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics Co., Ltd. und dessen deutsches Tochterunternehmen Everlight Electronics Europe GmbH (beide zusammen "Everlight") eingeleitet hatte, sein Urteil verkündet (Aktenzeichen 4a O 9/25). Das Gericht sprach Nichia Schadensersatz in der Gesamthöhe von 1.632.759,30 EUR zuzüglich Zinsen zu. Die Zinsforderung beläuft sich auf einen Betrag von nahezu einer Million EUR und wird sich möglicherweise noch erhöhen je nachdem, wann Everlight Zahlung leisten wird. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig und kann mittels Berufung angegriffen werden.
Die Schadensersatzverpflichtung von Everlight resultiert aus der Verletzung von Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) in Deutschland, die bereits durch vorangegangene rechtskräftige Urteile des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 56/12 und 4b O 161/17) bestätigt wurde.
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