Die Microlino AG reicht vor Gericht eine Beschwerde gegen das Schweizer Bundesamt für Energie ein, weil E-Leichtfahrzeuge wie der Microlino in der Schweiz bei der CO2-Flottenregulierung außen vor bleiben. Dies stelle eine systematische Benachteiligung gegenüber E-Fahrzeugen der Klasse M1 dar, beklagt der Hersteller. Das Bundesamt für Energie bewertet E-Leichtfahrzeuge nicht als vollwertige Autos und bezieht Fahrzeuge wie den zweisitzigen E-Kabinenroller ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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