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PTA-News: KWA Contracting AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

DJ PTA-News: KWA Contracting AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

KWA Contracting AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Stuttgart (pta000/15.06.2026/15:30 UTC+2)

KWA Contracting AG, Stuttgart

Wertpapier-Kennnummer 783 087

Der Vorstand beruft hiermit die

28. Ordentliche Hauptversammlung der KWA Contracting AG

ein am

Dienstag, 28. Juli 2026, um 10:30 Uhr

im

Haus der Katholischen Kirche Stuttgart Königstraße 7 70173 Stuttgart

- 1. OG Veronika Saal -

Tagesordnung

TOP 0     Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden 
       Vorlage des 
 
       -- festgestellten Jahresabschlusses, 
 
       -- Lageberichts des Vorstands der Gesellschaft inklusive Ausblick auf das Geschäftsjahr 2026/2027, 
TOP 1 
 
       -- Berichts des Aufsichtsrats, 
 
       -- Vorschlags des Aufsichtsrats und des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das 
       zum 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr inklusive des Zahlungstermins. 
 
       Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das zum 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr 
 
TOP 2 
       Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Vorstand für diesen 
       Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
       Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 
       31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr 
 
TOP 3 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des 
       Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
       Beschlussfassung über Ergebnisverwendung 
 
       Das positive Jahresergebnis der KWA Contracting AG in Höhe von 142.330,84 EUR sowie die aktuell stabile 
       Liquiditätssituation ermöglichen eine Dividendenzahlung an die Aktionäre. 
TOP 4 
 
       Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 0,50 EUR 
       je Aktie mit dem Nennwert von 10 Euro auszuschütten (entspricht 5 % = 324.950,50 EUR). 
 
       Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr 
 
TOP 5     Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AGHP Treuhand GmbH, Stuttgarter Str. 78, 71638 Ludwigsburg, vertreten 
       durch Herrn Stefan Armbruster, Wirtschaftsprüfer, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2026 
       endende Geschäftsjahr zu wählen. 
 
       Veränderungen im Aufsichtsrat 
 
       -- Beschlussfassung Satzungsänderung, betreffend die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder 
 
       Die Satzung der KWA Contracting AG regelt im Kapitel IV., -- 7, Absatz 1 die Zahl der Mitglieder. 
 
       Bisheriger vollständiger Wortlaut: "Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern" 
 
TOP 6 
       Der Aufsichtsrat besteht anstelle von seither sechs Mitgliedern nunmehr aus sieben Mitgliedern. 
 
       -- 7 Absatz 1 der Satzung wird deshalb wie folgt neu gefasst: 
 
       "Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern." 
 
       -- Wahl weiterer Aufsichtsratsmitglieder 
 
TOP 7     Sonstiges 

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß -- 13 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 22.07.2026 (letzter Anmeldetag), bei der Gesellschaft

KWA Contracting AG 
       Herzogstraße 6 A 
       70176 Stuttgart 
       E-Mail: info@kwa-ag.de 

mindestens in Textform (-- 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben und die am Tag der Anmeldung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Umschreibungen im Aktienregister finden in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.

Die Hauptversammlung ist gemäß -- 12 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich um Ihre Teilnahme.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis zur Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern siehe -- 135 AktG). Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs notwendig. Die Vollmacht und ihr Widerruf können in Textform an die Gesellschaft an folgende Adresse gesandt werden:

KWA Contracting AG 
       Herzogstraße 6 A 
       70176 Stuttgart 
       E-Mail: info@kwa-ag.de 

Alternativ zur Übersendung von Vollmacht und Widerruf bzw. Nachweis der Vollmacht an die genannte Adresse der Gesellschaft können diese zum Nachweis der Bevollmächtigung auch am Tage der Hauptversammlung vorgelegt werden.

Für Vollmachten an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes in -- 135 AktG genanntes Institut oder eine dort genannte Person gilt -- 135 AktG, wonach es in diesem Falle genügt, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtserklärung nachprüfbar festhält. Das Textformerfordernis gilt insoweit nicht. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs Sorge zu tragen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und anzuweisen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Einzelweisungen für die Ausübung der Stimmrechte zu den Tagesordnungspunkten erteilt werden. Ohne Weisungen ist die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Vertreter ungültig.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Weisungsvollmachten müssen spätestens am zweiten Werktag vor dem Tag der Hauptversammlung an der vorgenannten Adresse zugegangen sein, wenn die Bevollmächtigung über ein elektronisches Medium erfolgt. Erfolgt die Weisungserteilung auf andere Weise, muss diese der Gesellschaft spätestens drei Werktage vor dem Tag der Hauptversammlung zugegangen sein.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach -- 126 Abs.1; -- 127 AktG

Eventuelle Gegenanträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge sind zu richten an:

KWA Contracting AG 
       Herzogstraße 6 A 
       70176 Stuttgart 
       E-Mail: info@kwa-ag.de 

Wir werden rechtzeitig gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und zusätzlich auch auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.kwa-ag.de) zugänglich machen; -- 126 Absatz 2 AktG bleibt unberührt.

Stuttgart, den 11.06.2026

KWA Contracting AG

Der Vorstand

(Ende)

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Aussender:      KWA Contracting AG 
           Herzogstraße 6 A 
           70176 Stuttgart 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   KWA Contracting AG 
E-Mail:        info@kwa-ag.de 
Website:       www.kwa-ag.de 
ISIN(s):       - (Sonstige) 
Börse(n):       - 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1781530200964 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

June 15, 2026 09:31 ET (13:31 GMT)

© 2026 Dow Jones News
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