Viele Experten sind davon ausgegangen, dass die Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Widerruf von älteren Renten- und Lebensversicherungen beendet. Doch nach neueren Analysen ist das nicht der Fall. Die neue absolute Frist für den Widerruf auch bei fehlerhafter Belehrung gilt nur für Versicherungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes am 19. Juni 2026 neu abgeschlossen werden. Für ältere Versicherungen, die vor diesem Stichtag begannen, gilt nach wie vor das sogenannte ewige Widerrufsrecht, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 Roland Klaus
