Bei Umdeckungen haftet der Makler, wenn der neue Vertrag im Vergleich zum bisherigen Versicherungsschutz Nachteile oder Deckungslücken aufweist. Daher muss er je nach Sparte über Wechselrisiken aufklären, um unzumutbare Nachteile durch den Vertragswechsel zu vermeiden. Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler Die Pflichten des Maklers gehen weit. Dieser zentrale Satz aus dem Sachwalterurteil zieht sich seit 1985 wie ein Mantra durch die Entscheidungen vieler Gerichte zur Maklerhaftung. Und der Satz ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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