Nach einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten kann die Rechtsschutzversicherung gezahlte Strafverteidigerkosten komplett zurückfordern. Das OLG Hamm hat dies kürzlich bestätigt. In dem Fall musste ein ehemaliger Geschäftsführer nach einem Schuldspruch über 279.000 Euro erstatten. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 05.12.2025 eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochum bestätigt und die Berufung eines beklagten Versicherten zurückgewiesen. Streitgegenstand war ein Rückforderungsanspruch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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