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Thema heute: Neues Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen: Für Altverträge bleibt vieles möglich
Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen. Für neu abgeschlossene Verträge erlischt das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen, auch wenn der Versicherer gegen seine Informationspflichten verstoßen hat.
Auf bestehende Verträge hat die Gesetzesänderung jedoch keine Auswirkungen. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb weiterhin, ihre Möglichkeiten sorgfältig prüfen zu lassen, bevor sie eine Lebens- oder Rentenversicherung beenden.
"Viele Versicherte wissen nicht, dass für ihre Altverträge weiterhin die bisherigen Regelungen gelten können. Wer vorschnell kündigt, verschenkt unter Umständen Geld", sagt man beim BdV-Vorstand. "Wir müssen aber auch warnen. Die Versicherer blocken beim Widerruf. Und die Rechtsprechung ist restriktiv und wenig verbraucherfreundlich. Ansprüche von Versicherten werden häufig mit dem Vorhalt des Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen."
Für Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein Widerruf auch heute noch möglich sein. In einem solchen Fall kann der Widerruf finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. Während Versicherte bei einer Kündigung meist nur den Rückkaufswert erhalten, können sie bei einem erfolgreichen Widerruf unter Umständen zusätzlich die Abschlusskosten zurückverlangen. "Ob ein Widerruf durchsetzbar ist oder nur eine Kündigung als bessere Lösung bleibt, hängt sehr vom Einzelfall ab", sagt der BdV. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Rechte vor einer Entscheidung unabhängig prüfen lassen. Vorsicht geboten ist vor Finanzvermittlern oder Unternehmen, die aufdringlich eine Rückabwicklung anpreisen. Oft zahlt man hier unnötige Entgelte, Anwaltshonorare oder zusätzliche Gutachterkosten. Kritisch bewertet der BdV die neue gesetzliche Regelung für Neuverträge. Bislang mussten Versicherungsunternehmen die Folgen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen tragen. Künftig endet das Widerrufsrecht auch dann nach spätestens 24 Monaten und 30 Tagen, wenn nur bestimmte Informationspflichten verletzt wurden.
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