Arbeitnehmer erwerben durch eine langjährige Home-Office-Praxis keinen automatischen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Schränkt der Arbeitgeber Home-Office jedoch ein, sollte er nachvollziehbar begründen, warum mehr Präsenz erforderlich ist. Fehlt dies, kann die Weisung unwirksam sein. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf (ArbG) stellt in Sachen Home-Office folgendes fest: Eine langjährige Praxis oder interne Regelungen begründen für Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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