BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD im Bundestag verteidigt die Höhe der Grundsicherung in Deutschland gegen Kritik von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die SPD-Sozialexpertin Annika Klose sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, "dass die Regelsätze nicht wie beschrieben deutlich zu hoch sind".
Dobrindt hatte im "Focus" niedrigere Regelsätze gefordert. Heute sind es 563 Euro für Alleinstehende. Er sei nach wie vor überzeugt, "dass hier deutlich mehr Einsparungen möglich sind als bisher geplant", so Dobrindt. Massive Steigerungen beim Regelsatz in der vergangenen Wahlperiode hätten zu hohen Mehrkosten geführt. "Ich glaube, dass der Regelsatz derzeit zu hoch ist."
Klose erwiderte, die Höhe der Regelsätze werde alle fünf Jahre statistisch neu ermittelt und gesetzlich geregelt. "Diese Gesetzgebung steht in diesem Jahr planmäßig sowieso an." Eine Aufforderung zu einer erneuten Prüfung der Regelsatzhöhe sei daher nicht notwendig. Grundlage sei eine feste Datengrundlage, erhoben im Rahmen der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Im Fokus stünden die Sicherung des Existenzminimums und die gesellschaftliche Teilhabe. "Hier braucht es einen genauen Blick - und keine Mutmaßungen."
Geltendes Recht verhindert eine Absenkung
Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Sozialpolitiker Peter Aumer sagte der "Bild"-Zeitung zu der Kürzungsdebatte: "Alexander Dobrindt hat recht: Die Höhe und die Berechnung des Bürgergeld-Regelsatzes gehören auf den Prüfstand." Die deutlichen Erhöhungen durch die Ampel-Koalition seien eine Reaktion auf die außergewöhnlich hohe Inflation gewesen. "Inzwischen zeigt sich: Die tatsächliche Entwicklung ist eine andere. Nach dem gesetzlichen Berechnungsmechanismus hätten die Regelsätze rechnerisch sogar sinken können. Das geltende Recht verhindert jedoch eine Absenkung."
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte dem Blatt, bei den anstehenden Reformen müsse alles auf den Tisch. "Wir müssen die Wirksamkeit unserer Sozialsysteme erhöhen, die Arbeitsaufnahme stärker anreizen und den Haushalt bei den Sozialausgaben entlasten. Dabei darf auch das Bürgergeld nicht von vornherein ausgeklammert werden."/bw/DP/stk
