Ein Gastronom zeigt einen Einbruch in seinen Weinkeller an und gerät selbst in Verdacht. Ermittler vermuten Versicherungsbetrug und durchsuchen seine Räume. Obwohl später die Täter ermittelt werden, bleibt eine Entschädigung aus, da der Anfangsverdacht laut Gericht als vertretbar gilt Ein Gastronom meldet einen Einbruch in seinen Weinkeller und gerät wenig später selbst ins Visier der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft vermutet Versicherungsbetrug und lässt Geschäfts- sowie Privaträume durchsuchen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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