Unternehmen, die Metalloberflächen durch Plasmanitrieren härten, können für den dabei verbrauchten Strom eine Steuerentlastung geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Revisionsverfahren bestätigt, dass dieses Verfahren unter die Begünstigung des Stromsteuergesetzes fällt. Das Hauptzollamt hatte die Entlastung verweigert - ohne Erfolg. Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 NTG24.de
