Berlin (ots) -
Den heute bekannt gewordenen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband des Deutschen Baugewerbes:
"Der Referentenentwurf des BMAS zur Reform des Arbeitszeitgesetzes bricht das Versprechen des Koalitionsvertrags. Statt mehr Spielraum bringt er den Betrieben neue Pflichten, höhere Kosten und tiefes Misstrauen. Der Entwurf muss komplett überarbeitet werden, denn er knüpft die Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen. Genau diese Verknüpfung schließt der Koalitionsvertrag ausdrücklich aus.
Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft Unternehmen jeder Größe und alle Beschäftigten. Versprochen war Flexibilität, geliefert wird die Stechuhr für alle und den bürokratischen Aufwand tragen am Ende die Betriebe. Und die Kostenschätzung des Ministeriums ist mit 450 Euro pro Betrieb schlichtweg illusorisch. Sie blendet aus, dass viele Beschäftigte für die Erfassung erst technisch ausgestattet werden müssten.
Unsere Forderung an das BMAS ist klar: zurück zum Koalitionsvertrag. Echte Flexibilität statt neuer Bürokratie und deutlich mehr Vertrauen in das Miteinander von Beschäftigten und Arbeitgebern."
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/33001/6297300
Den heute bekannt gewordenen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband des Deutschen Baugewerbes:
"Der Referentenentwurf des BMAS zur Reform des Arbeitszeitgesetzes bricht das Versprechen des Koalitionsvertrags. Statt mehr Spielraum bringt er den Betrieben neue Pflichten, höhere Kosten und tiefes Misstrauen. Der Entwurf muss komplett überarbeitet werden, denn er knüpft die Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen. Genau diese Verknüpfung schließt der Koalitionsvertrag ausdrücklich aus.
Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft Unternehmen jeder Größe und alle Beschäftigten. Versprochen war Flexibilität, geliefert wird die Stechuhr für alle und den bürokratischen Aufwand tragen am Ende die Betriebe. Und die Kostenschätzung des Ministeriums ist mit 450 Euro pro Betrieb schlichtweg illusorisch. Sie blendet aus, dass viele Beschäftigte für die Erfassung erst technisch ausgestattet werden müssten.
Unsere Forderung an das BMAS ist klar: zurück zum Koalitionsvertrag. Echte Flexibilität statt neuer Bürokratie und deutlich mehr Vertrauen in das Miteinander von Beschäftigten und Arbeitgebern."
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