Berlin (ots) -
Wieder ein Rechtsbruch durch deutsche Polizeibehörden: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines eritreischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Polizeimaßnahme erfolgte ungeachtet eines bereits seit dem Vorjahr laufenden Asylverfahrens des jungen Mannes. Schon 2025 hatte dasselbe Gericht Zurückweisungen von drei Somaliern für rechtswidrig erklärt.
Wer stoppt nun den CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der diese Pushbacks regelmäßig anordnet? Wobei, das muss gesagt werden: An allen Landesgrenzen eingeführt hat die Kontrollen seine SPD-Vorgängerin Nancy Faeser. Schon das war rechtswidrig: Schlagbäume sind mit dem Schengener Abkommen seit 1995 verboten, Kontrollen im EU-Recht nur noch in kurzen Ausnahmefällen erlaubt. Dobrindt behauptet dazu Sicherheitsrisiken durch zu viel Migration, ein überlastetes Asylsystem und eine daraus resultierende "Gefahr für die öffentliche Ordnung". Das ist nachweislich falsch.
Eine solche Gefahr für die öffentliche Ordnung ist vielmehr ein Bundesinnenminister, der fortwährend Recht bricht. Das ist nicht nur wegen der Übernahme rechtsextremer Positionen durch Konservative zu kritisieren. Es ebnet auch den Weg für eine AfD, die, wenn sie künftig in einem Bundesland mit Binnengrenzen die Regierung führt, Migrant*innen mit Ansage weiter entrechten wird. Und wenn sich Faeser und Dobrindt nicht an Gesetze halten, mit welchen Mitteln soll dann ein AfD-Innenminister dazu gezwungen werden?
Gerichte entpuppen sich so abermals als ungeeignet, Rechtsruck und Faschisierung in Deutschland wenigstens in rechtliche Schranken zu weisen. Keine guten Aussichten. Bleibt also nur der Druck von der Straße.
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Wieder ein Rechtsbruch durch deutsche Polizeibehörden: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines eritreischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Die Polizeimaßnahme erfolgte ungeachtet eines bereits seit dem Vorjahr laufenden Asylverfahrens des jungen Mannes. Schon 2025 hatte dasselbe Gericht Zurückweisungen von drei Somaliern für rechtswidrig erklärt.
Wer stoppt nun den CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der diese Pushbacks regelmäßig anordnet? Wobei, das muss gesagt werden: An allen Landesgrenzen eingeführt hat die Kontrollen seine SPD-Vorgängerin Nancy Faeser. Schon das war rechtswidrig: Schlagbäume sind mit dem Schengener Abkommen seit 1995 verboten, Kontrollen im EU-Recht nur noch in kurzen Ausnahmefällen erlaubt. Dobrindt behauptet dazu Sicherheitsrisiken durch zu viel Migration, ein überlastetes Asylsystem und eine daraus resultierende "Gefahr für die öffentliche Ordnung". Das ist nachweislich falsch.
Eine solche Gefahr für die öffentliche Ordnung ist vielmehr ein Bundesinnenminister, der fortwährend Recht bricht. Das ist nicht nur wegen der Übernahme rechtsextremer Positionen durch Konservative zu kritisieren. Es ebnet auch den Weg für eine AfD, die, wenn sie künftig in einem Bundesland mit Binnengrenzen die Regierung führt, Migrant*innen mit Ansage weiter entrechten wird. Und wenn sich Faeser und Dobrindt nicht an Gesetze halten, mit welchen Mitteln soll dann ein AfD-Innenminister dazu gezwungen werden?
Gerichte entpuppen sich so abermals als ungeeignet, Rechtsruck und Faschisierung in Deutschland wenigstens in rechtliche Schranken zu weisen. Keine guten Aussichten. Bleibt also nur der Druck von der Straße.
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