Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Juni 2026 eine Abänderung der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (LBAV) genehmigt. Neu sind sowohl die Phosphor- als auch die Stickstoffbilanz ab dem 1. Januar 2027 gesamtbetrieblich am Bedarf der Kulturen auszurichten. Der bisher zulässige Toleranzbereich von höchstens +10% entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Diese Änderungen erfolgen in Angleichung an die schweizerische Gesetzgebung und setzen zugleich eine Massnahme aus dem agrarpolitischen Bericht 2022 um.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Thomas Bischof, Generalsekretär
T +423 236 60 39
thomas.bischof@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100940795
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Juni 2026 eine Abänderung der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (LBAV) genehmigt. Neu sind sowohl die Phosphor- als auch die Stickstoffbilanz ab dem 1. Januar 2027 gesamtbetrieblich am Bedarf der Kulturen auszurichten. Der bisher zulässige Toleranzbereich von höchstens +10% entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Diese Änderungen erfolgen in Angleichung an die schweizerische Gesetzgebung und setzen zugleich eine Massnahme aus dem agrarpolitischen Bericht 2022 um.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Thomas Bischof, Generalsekretär
T +423 236 60 39
thomas.bischof@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100940795
© 2026 news aktuell-CH
