Ein Kläger ist vor Gericht gezogen, weil sein Elektroauto nicht die versprochene Reichweite einhält - und das Landgericht Wuppertal hat ihm recht gegeben. Ein wichtiges Urteil: Eine zu stark abfallende reale Reichweite kann demnach als erheblicher Sachmangel gewertet werden - und den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Dass die im Datenblatt angegebene WLTP-Reichweite eher die ideale als die real erreichbare Distanz von Elektroautos abbildet, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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