Elternzeit lässt sich flexibel in mehrere Abschnitte aufteilen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass der besondere Kündigungsschutz schon vor einem späteren Zeitabschnitt greifen kann, auch dann, wenn mehrere Zeiträume in einem Schreiben beantragt werden. Arbeitnehmer, die Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich vor jedem dieser Abschnitte auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz berufen. Das gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch dann, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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