Wann ist eine Überflutung als "Sturmflut" zu bewerten? Und wann greift die entsprechende Ausschlussklausel in der Elementarschadenversicherung? Mit diesen Fragen befasste sich das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im Zusammenhang mit dem Ostsee-Hochwasser im Oktober 2023. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat am 04.05.2026 entschieden, dass die Überflutung beim Ostsee-Hochwasser am 20./21.10.2023 als "Sturmflut" im versicherungsrechtlichen Sinne zu bewerten ist. Den vollständigen Artikel lesen ...
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