Der Kfz-Versicherer eines Unfallverursachers muss auch dann nur die Kosten für die wirtschaftlichste Schadenbehebung erstatten, wenn der Geschädigte ein klassenniedrigeres Mietfahrzeug anmietet. Dass ein gleichwertiger Mietwagen noch teurer gewesen wäre, sei nicht von Bedeutung. Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 19.05.2026 entschieden, dass ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall auch dann den wirtschaftlichsten Weg der Schadenbehebung wählen muss, wenn er ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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