Schwerin (ots) -
Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Linkskoalition und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Kritik und Empfehlungen der Sachverständigen im Rechtsausschuss reagiert. Dazu erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:
"Kurz vor der letzten Sitzung des Rechtsausschusses in dieser Wahlperiode haben die Linkskoalition und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zur geplanten Verfassungsänderung eingereicht. Offensichtlich haben sie selbst erkannt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nicht ausgereift war.
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag sollen Fristen geändert, Verfahrensabläufe angepasst und einzelne Regelungen präzisiert werden. Das beseitigt zwar einige handwerkliche Schwächen des ursprünglichen Entwurfs, löst aber das eigentliche Problem nicht: Kommt für die Wahl einer Verfassungsrichterin oder eines Verfassungsrichters auch nach einem zweiten Anlauf keine Zweidrittelmehrheit zustande, soll am Ende im Landtag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen. Damit wird aus einer Richterwahl, die bislang auf einem möglichst breiten parlamentarischen Konsens beruht, letztlich eine Mehrheitsentscheidung. Ein wichtiges Minderheitsrecht geht verloren. Und das dauerhaft!
Aus diesem Grund ändert dieser Antrag nichts an unserer grundlegenden Kritik: Demokratie sollte durch Vertrauen, offene Debatten und überzeugende Wahlergebnisse gestärkt werden, nicht durch Eingriffe in die Verfassung. Gerade bei der Besetzung eines Verfassungsgerichts ist daher ein möglichst breiter Konsens kein lästiges Hindernis, sondern ein bewusstes Verfassungsprinzip.
Die aktuelle Sonntagsfrage ist keine geeignete Basis für einen solch schwerwiegenden Eingriff. Wer über Jahre keinen Änderungsbedarf gesehen hat und ihn erst dann entdeckt, wenn parlamentarische Mehrheiten unsicherer werden, muss sich die Frage gefallen lassen, ob es wirklich um den Schutz der Verfassung geht - oder um den leichteren Umgang mit künftigen Mehrheitsverhältnissen.
Handwerkliche Mängel eines Gesetzentwurfs zu korrigieren, reicht nicht aus."
Pressekontakt:
Pressestelle
CDU-Fraktion im Landtag
von Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385/525-2205
Telefax: 0385/525-2277
E-Mail: pressestelle@cdu.landtag-mv.de
Internet: https://www.cdu-fraktion.de/
Original-Content von: CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/182588/6301490
Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Linkskoalition und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Kritik und Empfehlungen der Sachverständigen im Rechtsausschuss reagiert. Dazu erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers:
"Kurz vor der letzten Sitzung des Rechtsausschusses in dieser Wahlperiode haben die Linkskoalition und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag zur geplanten Verfassungsänderung eingereicht. Offensichtlich haben sie selbst erkannt, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nicht ausgereift war.
Mit dem nun vorliegenden Vorschlag sollen Fristen geändert, Verfahrensabläufe angepasst und einzelne Regelungen präzisiert werden. Das beseitigt zwar einige handwerkliche Schwächen des ursprünglichen Entwurfs, löst aber das eigentliche Problem nicht: Kommt für die Wahl einer Verfassungsrichterin oder eines Verfassungsrichters auch nach einem zweiten Anlauf keine Zweidrittelmehrheit zustande, soll am Ende im Landtag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen. Damit wird aus einer Richterwahl, die bislang auf einem möglichst breiten parlamentarischen Konsens beruht, letztlich eine Mehrheitsentscheidung. Ein wichtiges Minderheitsrecht geht verloren. Und das dauerhaft!
Aus diesem Grund ändert dieser Antrag nichts an unserer grundlegenden Kritik: Demokratie sollte durch Vertrauen, offene Debatten und überzeugende Wahlergebnisse gestärkt werden, nicht durch Eingriffe in die Verfassung. Gerade bei der Besetzung eines Verfassungsgerichts ist daher ein möglichst breiter Konsens kein lästiges Hindernis, sondern ein bewusstes Verfassungsprinzip.
Die aktuelle Sonntagsfrage ist keine geeignete Basis für einen solch schwerwiegenden Eingriff. Wer über Jahre keinen Änderungsbedarf gesehen hat und ihn erst dann entdeckt, wenn parlamentarische Mehrheiten unsicherer werden, muss sich die Frage gefallen lassen, ob es wirklich um den Schutz der Verfassung geht - oder um den leichteren Umgang mit künftigen Mehrheitsverhältnissen.
Handwerkliche Mängel eines Gesetzentwurfs zu korrigieren, reicht nicht aus."
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