Ein gestohlener Ausweis kurz vor Reisebeginn führte dazu, dass ein Ehepaar seine gebuchte Kreuzfahrt nicht begehen konnte. Dem Ehepaar durfte trotz polizeilicher Meldung nicht an Bord und scheiterte vor Gericht mit der Forderung nach vollständiger Rückerstattung der Reisekosten. Wer ohne gültige Ausweispapiere zur Kreuzfahrt erscheint, bleibt im Zweifel an Land und auf einem Großteil der Kosten sitzen. So erging es einem Ehepaar aus Franken, das für 2.590 Euro eine Ostsee-Kreuzfahrt ab Kopenhagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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